Allgemeine Geschäftsbedingungen der Digitale PrePress GmbH, Ludwigshafen
§ 1 Allgemeines
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte gegenwärtige und zukünftige Geschäftsbeziehung zwischen der DPP Digitale PrePress GmbH (im nachfolgenden DPP) und deren Kunden, auch wenn auf sie nicht ausdrücklich Bezug genommen wird. Abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil.
§ 2 Vertragsschluss
1. Die Darstellung der Leistungen in den jeweils aktuellen Werbemitteln stellt kein bindendes Vertragsangebot dar. Indem der Kunde aufgrund dessen eine Bestellung an DPP richtet, gibt er ein verbindliches Angebot ab. DPP behält sich die freie Entscheidung über die Annahme dieses Angebots vor. Gibt DPP aufgrund einer entsprechenden Kundenanfrage ein Angebot ab, so hält sich DPP hieran für einen Zeitraum von 4 Wochen gebunden.
2. Nimmt DPP ein Angebot des Kunden nicht an, teilt DPP dies dem Kunden mit. DPP kann ferner dem Kunden ein Gegenangebot unterbreiten, über dessen Annahme der Kunde frei entscheiden kann
3. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch die Zulieferer von DPP.
§ 3 Preise
Die angebotenen Preise verstehen sich zuzüglich der bei Auslieferung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Wird der Steuersatz zwischen Vertragsschluss und Rechnungslegung geändert, so bleibt die Nachbelastung bzw. Rückvergütung eines zu wenig oder zu viel berechneten Umsatzsteuerbetrages vorbehalten, sofern vom Gesetzgeber keine andere Regelung vorgeschrieben ist.
§ 4 Lieferung und Kosten
1. Teillieferungen bleiben vorbehalten. Durch Teillieferungen entstehende höhere Kosten trägt DPP.
2. Transporte durch Bahn oder Spedition erfolgen nur im Auftrag, auf Kosten und auf Gefahr des Kunden.
3. Lieferungen ins Ausland erfolgen stets auf Kosten und auf Gefahr des Kunden.
4. Die Gefahr des Untergangs, des Verlustes oder der Verschlechterung der Leistung sowie die Preisgefahr gehen mit der Auslieferung des Vertragsgegenstands an die zur Ausführung der Versendung bestimmte Person auf den Kunden über. Dasselbe gilt für die Gefahr der verzögerten Lieferung.
§ 5 Gewährleistung
1. Erkennt der Kunde bei Erhalt der Lieferung Schäden an der Verpackung, hat er bei Annahme der Ware von dem Transportunternehmer die Beschädigung schriftlich bestätigen zu lassen. Ohne Bestätigung trägt der Kunde die Beweislast für einen Transportschaden.
2. DPP leistet selbst oder durch die Zulieferer für Mängel der Leistung nach seiner Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
3. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrags verlangen.
4. Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche verjähren ein Jahr ab Ablieferung der Ware.
5. Ist die Durchführung des Auftrages, insbesondere wegen Rechnerausfall, höherer Gewalt, Streiks, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Störungen aus dem Verantwortungsbereich von Dritten oder aus vergleichbaren Gründen nicht möglich, so wird die Durchführung des Auftrages nach Möglichkeit nachgeholt. Bei Nachholung in angemessener und zumutbarer Zeit nach Beseitigung der Störung bleibt der Vergütungsanspruch des Auftragnehmers bestehen. Sofern es sich um erhebliche Verschiebungen handelt, wird der Auftraggeber hierüber informiert. Lässt sich die Durchführung des Auftrags innerhalb eines zumutbaren Zeitraums nicht nachholen, besteht ein Rücktrittsrecht der Vertragsparteien. Dieses Rücktrittsrecht ist durch schriftliche Erklärung auszuüben. Eine gewährte Vergütung wird in diesem Falle zurückgewährt.
§ 6 Haftung
1. Vorbehaltlich der nachfolgenden Regelungen haftet DPP nicht — gleich aus welchem Rechtsgrund — für die leicht fahrlässige Verletzung von Pflichten durch DPP, den gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Bei fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten beschränkt sich die Haftung von DPP der Höhe nach auf den typischen vorhersehbaren Schaden.
2. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten nicht in Fällen verschuldensunabhängiger Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bei verschuldeten Körper- und Gesundheitsschäden oder Verlust des Lebens.
§ 7 Zahlung
1. DPP leistet — vorbehaltlich der Regelung im nachfolgenden Satz — nach gegen Rechnung. Es bleibt DPP vorbehalten, die Auftragsabwicklung gegen Nachnahme, Teilvorauskasse oder totale Vorauskasse vorzunehmen. Gegebenenfalls erfolgt vorab eine entsprechende Information an den Kunden.
2. Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungslegung ohne Abzug fällig und zahlbar.
3. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist DPP zur Berechnung von gesetzlichen Verzugszinsen berechtigt. DPP behält sich vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen. Der Kunde ist berechtigt, nachzuweisen, dass DPP durch den Verzug kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. In jedem Fall darf DPP den gesetzlichen Zinssatz verlangen.
4. Der Kunde kann nur mit solchen Gegenansprüchen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von DPP anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur aufgrund von Gegenansprüchen geltend machen, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
§ 8 Verzug
Erfolgt die Lieferung nicht zu dem vorgesehenen Liefertermin, tritt Verzug — bei Vorliegen der insoweit erforderlichen weiteren gesetzlichen Voraussetzungen — erst ein, wenn der Liefertermin um zwei Wochen überschritten ist. Eine DPP gem. § 286 I BGB gesetzte Nachfrist hat unbeschadet der vorstehenden Regelung mindestens zwei Wochen zu betragen.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
1. DPP behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren und eingebauten Teilen auch im Rahmen von Dienstleistungsverträgen bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor.
2. Der Kunde ist verpflichtet, DPP jeden Wechsel seines Geschäftssitzes unverzüglich anzuzeigen, solange noch Forderungen wegen gelieferter Waren offen stehen.
§ 10 Datenschutz
Es wird darauf hingewiesen, dass wir Ihre Daten – soweit geschäftsnotwendig und im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes zulässig – speichern und verarbeiten.
§ 11 Schlussbestimmungen
1. Es gilt das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf findet keine Anwendung.
2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentliches Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Ludwigshafen. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags zwischen DPP und dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte sich hierin eine Lücke befinden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
DDP Digitale PrePress GmbH
Amtsstraße 5 – 11
67059 Ludwigshafen
Amtsgericht Ludwigshafen
HRB: 4679