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Die Digitale PrePress GmbH konzipiert, gestaltet und realisiert gedruckte oder digitale Magazine, Broschüren, Anzeigen, Mailings, Werbebeilagen, Websites und Werbemittel aller Art.

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Allge­meine Geschäfts­be­din­gun­gen der Digi­tale PrePress GmbH, Ludwigshafen

§ 1 Allgemeines

Die nach­fol­gen­den Geschäfts­be­din­gun­gen gelten für die gesamte gegen­wär­tige und zukünf­tige Geschäfts­be­zie­hung zwischen der DPP Digi­tale PrePress GmbH (im nach­fol­gen­den DPP) und deren Kunden, auch wenn auf sie nicht ausdrück­lich Bezug genom­men wird. Abwei­chende oder ergän­zende Allge­meine Geschäfts­be­din­gun­gen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil.

§ 2 Vertragsschluss

1. Die Darstel­lung der Leis­tun­gen in den jeweils aktu­el­len Werbe­mit­teln stellt kein binden­des Vertrags­an­ge­bot dar. Indem der Kunde aufgrund dessen eine Bestel­lung an DPP rich­tet, gibt er ein verbind­li­ches Ange­bot ab. DPP behält sich die freie Entschei­dung über die Annahme dieses Ange­bots vor. Gibt DPP aufgrund einer entspre­chen­den Kunden­an­frage ein Ange­bot ab, so hält sich DPP hieran für einen Zeit­raum von 4 Wochen gebun­den.
2. Nimmt DPP ein Ange­bot des Kunden nicht an, teilt DPP dies dem Kunden mit. DPP kann ferner dem Kunden ein Gegen­an­ge­bot unter­brei­ten, über dessen Annahme der Kunde frei entschei­den kann
3. Der Vertrags­schluss erfolgt unter dem Vorbe­halt der rich­ti­gen und recht­zei­ti­gen Selbst­be­lie­fe­rung durch die Zulie­fe­rer von DPP.

§ 3 Preise

Die ange­bo­te­nen Preise verste­hen sich zuzüg­lich der bei Auslie­fe­rung gelten­den gesetz­li­chen Umsatz­steuer. Wird der Steu­er­satz zwischen Vertrags­schluss und Rech­nungs­le­gung geän­dert, so bleibt die Nach­be­las­tung bzw. Rück­ver­gü­tung eines zu wenig oder zu viel berech­ne­ten Umsatz­steu­er­be­tra­ges vorbe­hal­ten, sofern vom Gesetz­ge­ber keine andere Rege­lung vorge­schrie­ben ist.

§ 4 Liefe­rung und Kosten

1. Teil­lie­fe­run­gen blei­ben vorbe­hal­ten. Durch Teil­lie­fe­run­gen entste­hende höhere Kosten trägt DPP.
2. Trans­porte durch Bahn oder Spedi­tion erfol­gen nur im Auftrag, auf Kosten und auf Gefahr des Kunden.
3. Liefe­run­gen ins Ausland erfol­gen stets auf Kosten und auf Gefahr des Kunden.
4. Die Gefahr des Unter­gangs, des Verlus­tes oder der Verschlech­te­rung der Leis­tung sowie die Preis­ge­fahr gehen mit der Auslie­fe­rung des Vertrags­ge­gen­stands an die zur Ausfüh­rung der Versen­dung bestimmte Person auf den Kunden über. Dasselbe gilt für die Gefahr der verzö­ger­ten Lieferung.

§ 5 Gewährleistung

1. Erkennt der Kunde bei Erhalt der Liefe­rung Schä­den an der Verpa­ckung, hat er bei Annahme der Ware von dem Trans­port­un­ter­neh­mer die Beschä­di­gung schrift­lich bestä­ti­gen zu lassen. Ohne Bestä­ti­gung trägt der Kunde die Beweis­last für einen Trans­port­scha­den.
2. DPP leis­tet selbst oder durch die Zulie­fe­rer für Mängel der Leis­tung nach seiner Wahl Gewähr durch Nach­bes­se­rung oder Ersatz­lie­fe­rung.
3. Schlägt die Nach­bes­se­rung oder Ersatz­lie­fe­rung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Herab­set­zung der Vergü­tung oder Rück­gän­gig­ma­chung des Vertrags verlan­gen.
4. Gewähr­leis­tungs- und Scha­dens­er­satz­an­sprü­che verjäh­ren ein Jahr ab Ablie­fe­rung der Ware.
5. Ist die Durch­füh­rung des Auftra­ges, insbe­son­dere wegen Rech­ner­aus­fall, höhe­rer Gewalt, Streiks, aufgrund gesetz­li­cher Bestim­mun­gen, Störun­gen aus dem Verant­wor­tungs­be­reich von Drit­ten oder aus vergleich­ba­ren Grün­den nicht möglich, so wird die Durch­füh­rung des Auftra­ges nach Möglich­keit nach­ge­holt. Bei Nach­ho­lung in ange­mes­se­ner und zumut­ba­rer Zeit nach Besei­ti­gung der Störung bleibt der Vergü­tungs­an­spruch des Auftrag­neh­mers bestehen. Sofern es sich um erheb­li­che Verschie­bun­gen handelt, wird der Auftrag­ge­ber hier­über infor­miert. Lässt sich die Durch­füh­rung des Auftrags inner­halb eines zumut­ba­ren Zeit­raums nicht nach­ho­len, besteht ein Rück­tritts­recht der Vertrags­par­teien. Dieses Rück­tritts­recht ist durch schrift­li­che Erklä­rung auszu­üben. Eine gewährte Vergü­tung wird in diesem Falle zurückgewährt.

§ 6 Haftung

1. Vorbe­halt­lich der nach­fol­gen­den Rege­lun­gen haftet DPP nicht — gleich aus welchem Rechts­grund — für die leicht fahr­läs­sige Verlet­zung von Pflich­ten durch DPP, den gesetz­li­chen Vertre­ter oder Erfül­lungs­ge­hil­fen. Bei fahr­läs­si­ger Verlet­zung von Kardi­nal­pflich­ten beschränkt sich die Haftung von DPP der Höhe nach auf den typi­schen vorher­seh­ba­ren Scha­den.
2. Die vorste­hen­den Haftungs­aus­schlüsse und Haftungs­be­schrän­kun­gen gelten nicht in Fällen verschul­dens­un­ab­hän­gi­ger Haftung, insbe­son­dere nach dem Produkt­haf­tungs­ge­setz, bei verschul­de­ten Körper- und Gesund­heits­schä­den oder Verlust des Lebens.

§ 7 Zahlung

1. DPP leis­tet — vorbe­halt­lich der Rege­lung im nach­fol­gen­den Satz — nach gegen Rech­nung. Es bleibt DPP vorbe­hal­ten, die Auftrags­ab­wick­lung gegen Nach­nahme, Teil­vor­aus­kasse oder totale Voraus­kasse vorzu­neh­men. Gege­be­nen­falls erfolgt vorab eine entspre­chende Infor­ma­tion an den Kunden.
2. Rech­nun­gen sind inner­halb von 10 Tagen nach Rech­nungs­le­gung ohne Abzug fällig und zahl­bar.
3. Gerät der Kunde in Zahlungs­ver­zug, ist DPP zur Berech­nung von gesetz­li­chen Verzugs­zin­sen berech­tigt. DPP behält sich vor, einen höhe­ren Verzugs­scha­den nach­zu­wei­sen und geltend zu machen. Der Kunde ist berech­tigt, nach­zu­wei­sen, dass DPP durch den Verzug kein oder ein gerin­ge­rer Scha­den entstan­den ist. In jedem Fall darf DPP den gesetz­li­chen Zins­satz verlan­gen.
4. Der Kunde kann nur mit solchen Gegen­an­sprü­chen aufrech­nen, die rechts­kräf­tig fest­ge­stellt, unbe­strit­ten oder von DPP aner­kannt sind. Ein Zurück­be­hal­tungs­recht kann der Kunde nur aufgrund von Gegen­an­sprü­chen geltend machen, die auf demsel­ben Vertrags­ver­hält­nis beruhen.

§ 8 Verzug

Erfolgt die Liefe­rung nicht zu dem vorge­se­he­nen Liefer­ter­min, tritt Verzug — bei Vorlie­gen der inso­weit erfor­der­li­chen weite­ren gesetz­li­chen Voraus­set­zun­gen — erst ein, wenn der Liefer­ter­min um zwei Wochen über­schrit­ten ist. Eine DPP gem. § 286 I BGB gesetzte Nach­frist hat unbe­scha­det der vorste­hen­den Rege­lung mindes­tens zwei Wochen zu betragen.

§ 9 Eigentumsvorbehalt

1. DPP behält sich das Eigen­tum an den gelie­fer­ten Waren und einge­bau­ten Teilen auch im Rahmen von Dienst­leis­tungs­ver­trä­gen bis zum Eingang aller Zahlun­gen aus der Geschäfts­ver­bin­dung mit dem Kunden vor.
2. Der Kunde ist verpflich­tet, DPP jeden Wech­sel seines Geschäfts­sit­zes unver­züg­lich anzu­zei­gen, solange noch Forde­run­gen wegen gelie­fer­ter Waren offen stehen.

§ 10 Datenschutz

Es wird darauf hinge­wie­sen, dass wir Ihre Daten – soweit geschäfts­not­wen­dig und im Rahmen des Bundes­da­ten­schutz­ge­set­zes zuläs­sig – spei­chern und verarbeiten.

§ 11 Schlussbestimmungen

1. Es gilt das mate­ri­elle Recht der Bundes­re­pu­blik Deutsch­land. Das UN Über­ein­kom­men über Verträge über den inter­na­tio­na­len Waren­kauf findet keine Anwen­dung.
2. Ist der Kunde Kauf­mann, juris­ti­sche Person des öffent­li­ches Rechts oder öffent­lich recht­li­ches Sonder­ver­mö­gen, ist ausschließ­li­cher Gerichts­stand für alle Strei­tig­kei­ten aus diesem Vertrag Ludwigs­ha­fen. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allge­mei­nen Gerichts­stand in Deutsch­land hat.
3. Soll­ten einzelne Bestim­mun­gen des Vertrags zwischen DPP und dem Kunden einschließ­lich dieser Allge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen ganz oder teil­weise unwirk­sam sein oder werden oder sollte sich hierin eine Lücke befin­den, so wird hier­durch die Gültig­keit der übri­gen Bestim­mun­gen nicht berührt.

DDP Digi­tale PrePress GmbH
Amts­straße 5 – 11
67059 Ludwigs­ha­fen
Amts­ge­richt Ludwigs­ha­fen
HRB: 4679